Immer mehr Ausländer entscheiden sich dazu, Investitionen auf der Trauminsel Mallorca zu tätigen. Dies mag unter anderem an der guten Wirtschaftslage liegen. Vor allem auf Mallorca macht sich diese bemerkbar, da sich hier Investitionen und Geldanlagen besonders rentieren. Wenn Sie also als Ausländer eine Immobilie auf Mallorca kaufen oder verkaufen möchten, dann empfehlen wir Ihnen, dass Sie diesen Blogartikel mit allen notwendigen Informationen aufmerksam lesen. Schnappen Sie sich Zettel und Stift und lesen sie weiter!
Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie, selbst wenn Sie kein spanischer Staatsangehöriger sind, problemlos ein Immobiliengeschäft auf Mallorca durchführen können. Halten Sie sich weniger als 183 Tagen im Jahr auf spanischem Staatsgebiet auf, haben ihren Geschäfts- und Lebensmittelpunkt nicht in Spanien und sind nicht Lebenspartner eines spanischen Staatsbürgers gelten Sie als sogenannter Nicht-Resident. Dies steht Ihnen allerding bei dem Immobilienkauf- oder verkauf auf Mallorca keinesfalls im Wege.
Den wichtigsten Aspekt, den Sie als Ausländer beim Immobilienkauf auf Mallorca beachten müssen, ist, dass Sie über die Ausländeridentifikationsnummer – besser bekannt als NIE – verfügen. Diese müssen Sie bei der Ausländerbehörde in Palma oder beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Eine weitere Möglichkeit ist es sich an eine Gestoría (Verwaltungskanzlei) zu wenden, die die Bearbeitung für Sie übernimmt. Zudem ist es notwendig, dass Sie ein spanisches Bankkonto vor Vertragsunterzeichnung eröffnen, um eine offizielle Zahlungsmethode im Land zu gewährleisten. Dies sind zwei wichtige Schritte, auf die Sie bei dem Kauf Ihres Traumhauses auf Mallorca achten müssen.
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca verkaufen möchten, dann müssen Sie genauso wie beim Immobilienkauf über die NIE verfügen. Nicht-Residenten sind verpflichtet die Steuererklärung für Ausländer (IRNR) zu machen, ferner unterliegt die Immobilie der Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Boden – besser bekannt als Gemeindemehrwert. Zusätzlich ist der Käufer dazu verpflichtet, 3% des Kaufpreises bei Vertragsunterzeichnung zurückzuhalten und diese innerhalb eines Monats beim Finanzamt einzuzahlen; dies hat gewissermaßen eine Kautionsfunktion, sofern der Verkäufer die IRNR nicht einreichen sollte. Der Gemeindemehrwert muss nur dann abgeleistet werden, wenn der Wert des Grundstücks beim Verkauf höher ist als zu dem Zeitpunkt, als die Immobilie gekauft wurde.
Da der Immobilienkauf für Nicht-Residenten einige zusätzliche Schritte beinhaltet und besonders wegen der Sprachbarriere teils etwas kompliziert sein kann, raten wir Ihnen stets sich Hilfe von einem kompetenten Fachmann zu holen. Wir stehen Ihnen stets mit Rat und Tat beiseite, ob es sich um einen Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie auf Mallorca handelt. Kontaktieren Sie ganz einfach Frank Heinsbroek Real Estate Boutique und wir helfen Ihnen bei jedem Schritt des An- oder Verkaufprozesses.